Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2020
Termine
14.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
25.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2018
Veränderungen
04.06.2018
Eröffnungen
29.03.2018
Sicherungsmaßnahmen
28.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.07.2017
Veränderungen
08.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.01.2017
Veränderungen
18.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.11.2014
Veränderungen
19.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.06.2012 bis zum 31.12.2012
04.07.2012
Neueintragungen